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image imageimageGut zu wissen
image Qualifikationen

Mathias Vieth ist von der
Handelskammer Hamburg
bestellter und vereidigter
Sachverständiger für die
Bewertung von Grundstücken
und die Ermittlung von Miet-
werten.

Zudem unterrichtet er als
Dozent an der
- Deutschen Immobilien-
Akademie in Freiburg

sowie für den
- IVD-Nord in Hamburg.
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image imageimageService & Beratung
image Verwaltung:
Reparaturmeldung

für Mieter aus unseren
Verwaltungsbeständen.


Downloadbereich
- Gutachtenauftrag (pdf)
- Gutachten/AGBs (pdf)
image Impressum
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image Die Kunst des Bewertens
Geprägt von generationsübergreifenden Erfahrungen in der klassischen
Immobilienwirtschaft bildet die qualifizierte Ermittlung des Verkehrswertes
von Immobilien sowie die seriöse Gutachter-Tätigkeit den Schwerpunkt des
Traditionshauses Max Vieth GmbH.

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Qualifiziert
Mathias Vieth – seit 1990 einer der ersten vereidigten Hamburger
Sachverständigen – bietet folgende Leistungen:

- Ermittlung des Verkehrswerts im Sinne von § 194 BauGB
- zum Zweck von Erb- und Vermögensauseinandersetzungen
- in Ehescheidungsverfahren zur Ermittlung des Zugewinns
- für Nachlaßpfleger, Betreuer und Testamentsvollstrecker
- für Finanzierungen zur Vorlage bei Banken
- Aktualisierung oder Überprüfung bereits vorhandener
Wertermittlungen


Erforderliche Unterlagen
Im Rahmen einer qualifizierten Bewertung werden vom Sachverständigen,
soweit erforderlich, folgende Dinge geprüft:

- Grundbuchinhalt, Übereinstimmung des Bestandsverzeichnisses
mit dem Liegenschaftskataster
- Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs (Lasten und
Beschränkungen) wie zum Beispiel Wegerechte, Wohn- und
Nießbrauchrechte, Leibrenten, Leitungsrechte sowie andere
Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienst-
barkeiten, deren genauer Inhalt und die Auswirkung auf den
Verkehrswert
- Größe, Zuschnitt und Ausrichtung des Grundstücks und
Übereinstimmung des Gebäudebestands mit der Flurkarte
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis und Beurteilung des
Inhalts von Baulasten und deren Auswirkung auf den Wert
- sonstige öffentliche Beschränkungen (städtebauliche und
soziale Erhaltungssatzungen, Denkmalschutz, Sanierungsgebiet)
- die Erschließung des Grundstücks (Sind noch Erschließungs- und
Sielbaukosten zu zahlen?)
- die Übereinstimmung von Bauzeichnungen und
Baugenehmigungen mit dem tatsächlichen Gebäudebestand
- die Gebäudemaße (Wohn- und Nutzfläche, Bruttogrundfläche,
Geschossfläche, Bruttorauminhalt)
- die bauplanerische Ausweisung des Grundstücks, sofern diese,
z.B. bei einem unbebauten oder nicht optimal ausgenutzten
Grundstück, für die Bewertung von Bedeutung ist
- bei Mietobjekten, ob die vereinbarten Mieten nachhaltig zu erzielen sind
- Bei Erbbaurechten der Inhalt des Erbbaurechtsvertrages und
dessen Auswirkungen auf den Wert

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image Wertermittlungsobjekte
- bebaute, unbebaute Grundstücke
- Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser,
Büro und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte,
Eigentumswohnungen und
Teileigentumsrechte, Erbbaurechte etc.
image Unsere Auftraggeber sind
- Privateigentümer
- Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte
- Banken, Versicherungen etc.
- Betreuer, Nachlaßpfleger
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